Auch Gefahrgutkartons stellen für uns kein Problem dar. Sie sind durch Ihre 4-fach Zulassung 4G sowie 4GV vielseitig einsetzbar und besonders stabil und fest.
Für den Versand entzündbarer, giftiger und ätzender Stoffe gelten auch beim Versand besondere Regeln. Güter wie beispielsweise Farben, Lacke, Säuren aber auch feste Brennstoffe müssen deshalb ausschließlich in Gefahrgutkartons transportiert werden, die für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), per Eisenbahn (RID), auf Schiffen (IMDG) und per Flugzeug (IATA) zugelassen sind.
Durch diese besonderen Regeln, müssen Gefahrgutkartons so genannte Packstoff- und Packstückprüfungen durchlaufen, wobei das Wasserabsorptionsvermögen des Materials und die Stabilität der Bauart getestet werden.