Geschäftsbedingungen der Martin Kötter Verpackungsges. mbH
- Lieferung soll unsererseits in jedem Fall schnellstens vorgenommen werden. Von uns bestätigte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, wobei Abweichungen keine Schadenersatzansprüche begründen. Betriebsstörung, Maschinenbruch, Unmöglichkeit der Roh- und Hilfsstoffbeschaffung, Streiks, Krieg oder andere Notstände, welche einen Ausfall oder Verringerung unserer Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt.
- Eine Gewähr für die Einhaltung der Lieferfristen wird nicht übernommen. Im Verzugsfalle hat der Käufer lediglich ein Recht zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, nicht aber einen Anspruch auf Schadenersatz.
Mehr oder Minderlieferung:
Faltkisten:
bei einer Auflagenhöhe bis 2.000 Stück bis zu 15%
bei einer Auflagenhöhe über 2.000 Stück bis zu 10%Stanzzuschnitte:
bei einer Auflagenhöhe bis 5.000 Stück 20%
bei einer Auflagenhöhe von 5.001 – 20.000 Stück 15%
bei einer Auflagenhöhe über 20.000 Stück 10%wird vorbehalten.
- Rücksendungen und Annullierungen werden nur nach vorhergehender Verständigung angenommen. Ebenso bedürfen nachträgliche Änderungen neuer Vereinbarung beider Teile und einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
- Versand geschieht, auch wenn frei zu liefern, auf Gefahr des Käufers und der Besteller hat die Kosten zu tragen, wenn nachträglich Eilgutlieferung aus irgendeinem Grund vorgeschrieben wird.
- Die Lieferung erfolgt auf Paletten, die sofort umzutauschen sind. Erfolgt der Tausch nicht, so werden diese Paletten in Rechnung gestellt.
- Mängelrügen sind vom Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Fall erlischt das Rückgaberecht 2 Monate nach Eintreffen der Ware. Im Falle einer berechtigten Beanstandung liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für branchenübliche Abweichungen hinsichtlich Leimung. Glätte sowie Reinheit der Papiere, Klebung, Heftung, Farben, Druck und EAN Strichcodierung.
- Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Der Käufer darf gelieferte unbezahlte Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Geschäftsschuld weder verpfänden noch übereignen. Etwaige Pfändungen durch Dritte sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf der Ware tritt die Kaufpreisforderung anstelle der Ware. Aus dem Weiterverkauf an Dritte entstehende Forderungen tritt der Käufer hiermit, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf, an uns zur Sicherheit ab.
- Für vom Auftraggeber oder von uns bezahlte bzw. zur Verfügung gestellte Klischees und Werkzeuge endet die Aufbewahrungsfrist 12 Monate nach dem letzten mit diesen Gegenständen gefertigten Auftrag. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
- Der Käufer erkennt vorstehende Bedingungen unter Verzicht auf den Einwand mündlicher Nebenabreden und die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen auch ohne ausdrückliche Ablehnung als allein bindend an.
- Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse und zwar unabhängig von dem Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.
- Bei Zahlungsverzug stellen wir die bankmäßigen Verzugszinsen in Rechnung. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, oder lässt er einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen, oder treten wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse ein, werden unsere gesamten Forderungen für die erfolgten Lieferungen sofort fällig. Diese Fälligkeit tritt auch ein, wenn der Käufer an andere Lieferanten gegebene Wechsel oder Schecks nicht rechtzeitig einlöst. Der Verkäufer hat das Recht auf Rücktritt von noch laufenden Bestellungen. Für weitere Lieferungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Monheim. Gerichtsstand für beide Teile ist Amtsgericht Langenfeld, bzw. das Landesgericht Düsseldorf. Rechtsgeschäfte sind deutschem Recht unterworfen.